Drei Rechtsgrundlagen, eine Prüfung vor Ort
| Grundlage | Was sie für Pflegebetten bedeutet |
|---|---|
| § 5 DGUV Vorschrift 3 | Wiederkehrende elektrische Prüfung, weil das Bett ein elektrisches Betriebsmittel im Betrieb ist. |
| § 7 MPBetreibV | Instandhaltung mit Wartung und Inspektion nach den Angaben des Herstellers; danach Prüfung der sicherheitsrelevanten Merkmale (§ 7 Abs. 4). |
| § 12 MPBetreibV | Keine STK-Pflicht, Pflegebetten stehen nicht in Anlage 1. |
Was bei der elektrischen Prüfung gemessen wird
- Sichtprüfung: Netzleitung, Stecker, Handschalter und Kabelführung, besonders an Stellen, wo Leitungen beim Verfahren gequetscht oder gescheuert werden können.
- Schutzleiterwiderstand bei Betten der Schutzklasse I, höchstens 0,30 Ω.
- Ableitstrom nach DIN EN 62353.
- Funktionsprüfung aller Verstellfunktionen und der Sperren nach Herstellerangabe.
- Protokoll je Bett mit Messwerten, Ergebnis und nächstem Termin.
Fristen
Weder die MPBetreibV noch die DGUV Vorschrift 3 nennen eine eigene Frist für Pflegebetten. Die Frist folgt aus den Herstellerangaben und der Gefährdungsbeurteilung der Einrichtung.
Als Anhaltspunkt nennen die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 für ortsveränderliche Geräte einen Richtwert von sechs Monaten. Liegt die Fehlerquote bei höchstens zwei Prozent, darf verlängert werden. Wie das gerechnet wird, steht auf der Seite DGUV V3 Prüffristen.
Betten der Krankenkasse
Viele Betten in Pflegeeinrichtungen gehören nicht der Einrichtung. Stellt die Krankenkasse oder ein anderer Versorgender das Bett und bleibt es in dessen Eigentum, nimmt dieser die Betreiberpflichten wahr (§ 3 Absatz 2 MPBetreibV). Klären Sie deshalb vor dem Prüftermin, welche Betten der Einrichtung gehören und welche der Versorgende prüfen lässt. Die Einzelheiten zu Betreiberfragen stehen auf der Seite Betreiberpflichten im Pflegeheim.
Preis
Im DGUV-V3-Preisrechner kostet ein Medizingerät ohne STK 13,50 € netto, ein Gerät mit Stecker 8,50 €. Die Anfahrt kostet 60,00 € bis 30 km und 80,00 € bis 50 km.
Häufige Fragen
Brauchen Pflegebetten eine STK?
Nicht nach § 12 MPBetreibV: Elektrisch verstellbare Pflegebetten stehen nicht in Anlage 1 der Verordnung. Schreibt der Hersteller regelmäßige Prüfungen vor, sind sie als Instandhaltung nach § 7 MPBetreibV durchzuführen, denn Wartungen und Inspektionen richten sich dort nach den Herstellerangaben. Die elektrische Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 gilt zusätzlich.
Wie oft müssen elektrische Pflegebetten geprüft werden?
Eine feste Frist für Pflegebetten steht weder in der MPBetreibV noch in der DGUV Vorschrift 3. Maßgeblich sind die Herstellerangaben (§ 7 MPBetreibV) und die Gefährdungsbeurteilung. Für ortsveränderliche Geräte nennen die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 einen Richtwert von sechs Monaten, der sich bei einer Fehlerquote bis zwei Prozent verlängern lässt.
Nach welcher Norm werden Pflegebetten elektrisch geprüft?
Elektrisch verstellbare Pflegebetten sind medizinische elektrische Geräte. Die Wiederholungsprüfung der elektrischen Sicherheit erfolgt nach DIN EN 62353 (VDE 0751-1): Sichtprüfung, Schutzleiterwiderstand bei Schutzklasse I, Ableitströme und Funktionsprüfung.
Wer muss das Bett prüfen lassen, das die Krankenkasse bereitgestellt hat?
Bleibt das Bett im Eigentum der Krankenkasse oder eines anderen Versorgenden, nimmt dieser nach § 3 Absatz 2 MPBetreibV die Betreiberpflichten wahr. Er kann die Aufgaben vertraglich übertragen, zum Beispiel an ein Sanitätshaus. Die Einrichtung sollte im Bestandsverzeichnis festhalten, wer für welches Bett zuständig ist.
Was kostet die Prüfung eines Pflegebetts?
Im DGUV-V3-Preisrechner von KEAK kostet ein Medizingerät ohne STK 13,50 € netto, dazu die Anfahrt mit 60,00 € bis 30 km oder 80,00 € bis 50 km. Der Mindestauftrag liegt bei 180,00 € netto.
Weiterlesen
- Betreiberpflichten im Pflegeheim: MPBetreibV und DGUV V3 in Pflegeeinrichtungen.
- Prüfung nach DIN EN 62353: Prüfschritte und Grenzwerte für Medizingeräte.
- STK-Prüfung: Alle Geräte aus Anlage 1 MPBetreibV, Zwei-Jahres-Frist, AED-Regel.
- DGUV V3 Prüffristen: Tabellen 1A, 1B, 1C mit Rechenbeispiel zur Fehlerquote.
Quellen
Alle Angaben auf dieser Seite haben wir am gegen diese Originaltexte geprüft:
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vom 14.02.2025, zuletzt geändert am 31.10.2025 : § 3 Abs. 2 und 5, § 7, § 12, § 14, Anlage 1
- Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 (Tabellen 1A, 1B, 1C) : Tabelle 1B, Fehlerquote